Zielvorstellung:
Naturnahe und insektenfreundliche Pflege der vorhandenen artenreichen Spontanvegetation an Straßen- und Wegrändern. Gerade im Spätsommer, wenn keine Bäume und Sträucher mehr blühen, sind viele Insektenpopulationen am stärksten. Oft finden sie nur hier noch Nahrung. Öffentliche Straßen und Wege bilden ein Netzwerk, das sich über den gesamten Landkreis erstreckt. In der Regel sind sie in öffentlicher Hand – gehören also uns allen.
Mäh-Konzept für Straßen- und Wegränder
Stadt Rinteln Runder Tisch zur Mahd kommunaler Flächen am 06.02.2019
ERGEBNISPROTOKOLL :
Teilnehmer: Herr Priemer, Herr Quindt, Fr. Lüdtke-Dommel (Stadtverwaltung); Herr Hartmann, Herr Spönemann (Bauhof); Dr. Büscher, Dr. Marx, Fr. Wagner, Fr. Rollinger (NABU Rinteln)
Nach einem kurzen Lichtbildvortrag von Frau Rollinger besteht unter allen Anwesenden Einvernehmen darüber, dass Folgendes umgesetzt werden soll:
Prinzip: Lasst es blühen!
So wenig Eingriffe wie möglich, jede wilde Blüte zählt für den Insektenschutz.
Sofortmaßnahmen an Straßen- und Wegrändern: (Baubetriebshof der Stadt Rinteln)
- Schnitthöhe: 10 cm → nach Möglichkeit nicht unterschreiten
- Intensivbereich (Verkehrssicherungspflicht):
– Mahd nach Bedarf, jedoch nur bei echter Verkehrsgefährdung
– maximal 1m Breite (vom Asphaltrand) - außerhalb des Intensivbereichs:
– abschnittweises Mähen im Frühsommer
– niemals beide Wegränder gleichzeitig → mindestens 3-4 Wochen Abstand
– Mähpause von Juli bis September → starke Insektenpopulationen mit hohem Nahrungsbedarf!
– Mulch möglichst abtragen (Ausmagern)
(lt. Auskunft des Bauhofs aufgrund der technischen Ausstattung an Straßen- und Wegrändern zur Zeit nicht möglich)
Kurzfristige Maßnahmen (Stadtverwaltung Rinteln) im Rahmen des Ratsbeschlusses zum ‚Aktionsplan bienenfreundliches Rinteln‘:
- Umgehende Beauftragung einer Fachfirma mit der Erstellung eines dauerhaft gültigen Mähkonzeptes, das möglichst alle öffentlichen Flächen im Bereich der Stadt Rinteln berücksichtigt. Der NABU Rinteln unterstützt die Verwaltung diesbezüglich bei der Projektierung sowie bei der Beantragung von Fördermitteln.
- Die Verwaltung prüft, ob und ggf. in welcher Weise Landwirte sinnvoll beteiligt werden können an der Pflege kommunaler Flächen (z.B. durch Mahd mit Abtrag und Nutzung des Mulchs von Ausgleichsflächen / Streuobstwiesen)
Langfristige Maßnahmen:
- Die Stadt Rinteln unterstützt grundsätzlich die
Einforderung folgender Schutzmaßnahmen durch Landwirte und andere Anlieger von
Straßen- und Wegrändern:
– Grenzen einhalten
– Dünger- und Pestizideintrag vermeiden
Landkreis Schaumburg Runder Tisch am 02.05.2019
Teilnehmer: Frau Domnich, Frau Engelking, Frau Stüdemann, Herr Lüdtke, Herr Timmermann, Herr Rosemann, Herr Eberhard, Frau Rollinger
Alle Anwesenden stimmen darin überein, dass die Sofortmaßnahmen an Straßen- und Wegrändern, die für die Stadt Rinteln vereinbart wurden, mit sofortiger Wirkung möglichst im gesamten Landkreis umgesetzt werden sollen. Die MitarbeiterInnen von Kreisgärtnerei und Verwaltung sagen zu, in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich entsprechend Einfluss zu nehmen.
Straßenmeisterei Rinteln Runder Tisch am 20.05.2019
Teilnehmer: Herr Klages, Herr Lösch, Herr Kuklinski, Frau Rollinger
Auch hier besteht
Einvernehmen darin, die Vorgaben zu Sofortmaßnahmen
an Straßen- und Wegrändern, wie sie für Rinteln und den Landkreis
angestrebt werden, zu übernehmen und versuchsweise umzusetzen. Die Mitarbeiter
der Straßenmeisterei geben zu bedenken, dass man in bestimmten Punkten an
behördliche Vorgaben und bestehende Verträge mit Subunternehmeren gebunden sei.
Sie betonen ferner den experimentellen
Charakter der beschriebenen Maßnahmen mit der Option, die Wirkung im
Verlauf des Jahres zu beobachten und die Maßnahmen ggf. anschließend
anzupassen.
gez. Maria Rollinger (für den NABU Rinteln)